Landschaftsbildbewertungsverfahren

Erweiterung eines bestehenden Windparks

Um eine politisch gewollte Bündelung der Standorte von WEA zu erreichen ist die Erweiterung bestehender WP eine viel diskutierte und angewendete Möglichkeit. Ziel ist es, die Zersplitterung zu vermeiden und die mögliche Beeinträchtigung des Landschaftbildes an weniger (ausgewiesenen) Standorten zu konzentrieren.

In der folgenden Abbildung 4 ist der Kompensationsbedarf bei einer möglichen Erweiterung eines bestehenden WP in den Projektgebieten dargestellt.

Ermittelter Kompensationsbedarf bei der Erweiterung eines bestehenden WP

Abbildung 4: Ermittelter Kompensationsbedarf bei der Erweiterung eines bestehenden WP

Der ermittelte Kompensationsbedarf ist wiederum abhängig von den Verfahren, der entweder im Flachland oder im Mittelgebirge höher ist. Dabei sinkt oder steigt er mit der steigenden Anzahl der bestehenden WEA. Der höchste Bedarf wurde bei dem Darmstädter Modell und dem Verfahren nach Mecklenburg – Vorpommern ermittelt. Der letztere weicht trotz der Berücksichtigung der Bündelung bei der Ermittlung des Beeinträchtigungsgrades deutlich von den anderen Werten ab. Hinsichtlich des Kompensationsbedarfs nach dem Darmstädter Modell sei auf die Berücksichtigung externer Vorbelastungen hingewiesen, die den zu ermittelnden Bedarf sehr stark beeinflussen. In diesem Fall wurde davon ausgegangen, dass der geplante Eingriff geringer oder gleichwertig wirkt. Sollte aber die bestehende Vorbelastung als dominant angesehen werden und sich der Eingriff somit in das Landschaftsbild einfügen, würde kein Kompensationsbedarf entstehen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der subjektive Wahrnehmung des Bewertenden einen enormen Einfluss auf die Ermittlung des Kompensationsbedarfs besitzt. Auch beim Verfahren nach Nohl würde, bei einer Unberücksichtigung der schon erbrachten Leistungen, ein doppelt bis dreifach so hoher Kompensationsbedarf entstehen16.

Der Kompensationsbedarf je Anlage ist bei den meisten Verfahren relativ gleichbleibend (siehe Abbildung 5). Jedoch sinkt er auch bei einigen mit zunehmender geplanter und bestehender Anlagenanzahl. Dabei ist zu beobachten, dass bei einigen Verfahren der Kompensationsbedarf je Anlage bei der letzten Projektgröße (von zwölf auf 15 WEA) wieder ansteigt. Bei diesen Verfahren scheint die geplante Anlagenanzahl ausschlaggebender für den Kompensationsbedarf zu sein als die Größe des bestehenden WP. Darauf weist auch die deutliche Abnahme des Kompensationsbedarfs von den ersten beiden Projektgrößen zur dritten hin.

Kompensationsbedarf bei der Erweiterung eines bestehenden WP je Anlage im Mittelgebirge

Abbildung 5: Kompensationsbedarf bei der Erweiterung eines bestehenden WP je Anlage im Mittelgebirge

Das Planbeispiel zeigt auf, dass der Kompensationsbedarf im Vergleich zur Neuplanung im Mittel für die Errichtung von drei WEA bei einem bestehenden WP deutlich geringer ist.

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  1. Die erbrachten Leistungen wurden zu 1/3 berücksichtigt. []