Landschaftsbildbewertungsverfahren

Neuplanung eines Windparks

Die Landschaftsbildbewertungsverfahren wurden an zwei Beispielstandorten, des offenen Flachlands sowie des bewaldeten Mittelgebirges angewendet. In den beiden Projektgebieten wurden jeweils drei Planbeispiele durchgeführt. Dabei wurden mehrere Projektmöglichkeiten betrachtet, um Aussagen über die verschiedenen Verfahren und über ihr Verhalten treffen zu können. So wurde von einem neuen, einem erweiterten sowie einem repowerten Windpark ausgegangen. Die Projektgröße bei einer Neuplanung von WEA variiert zwischen einer und 15 Anlagen sowie einer Anlagenhöhen von 100, 150 oder 200 m. Die Berechnung des Kompensationsbedarfs wurde weitestgehend vereinheitlicht, um mögliche Unterschiede erkennen zu können. So wurden die Landschaftsraumtypen identisch bewertet und die sichtverschatteten Bereiche angepasst. Des Weiteren wurden folgende Annahmen über die Anlagenleistung in Abhängigkeit der Anlagenhöhe getroffen:

  • 100 m => 2,0 MW
  • 150 m => 2,5 MW
  • 200 m => 3,0 MW

Die Erweiterung bestehender WP geht beispielhaft von der Erhöhung von einer WEA auf drei, von drei auf fünf usw. bis 15 WEA aus. Die neuen und die bestehenden WEA werden mit der gleichen Gesamthöhenangabe in die Kompensationsberechnung integriert. Beim Repowering wird sich an den Leitfaden des deutschen Städte- und Gemeindebundes orientiert11, so dass eine Halbierung der Anzahl der WEA mit einer Verdoppelung der installierten Nennleistung sowie der Gesamthöhe in Korrelation gebracht wird:

Variante 1: 600 KW (75 m Gesamthöhe) => 2,5 MW (150 m),
Variante 2: 600 KW (75 m Gesamthöhe) => 3,0 MW (200 m),
Variante 3: 1 MW (100 m Gesamthöhe) => 3,0 MW (200 m).

Im Ergebnis wird die Anlagenanzahl von 15 auf acht, von zwölf auf fünf, von acht auf drei, von fünf auf drei und von drei auf eins reduziert.
Die beiden Projektgebiete sind aufgrund ihrer Landschaftsbilder charakteristisch für eine Vielzahl andere Räume in der Bundesrepublik. Die jeweiligen Geländeeigenschaften führen zu einer unterschiedlichen Anzahl sichtverstellender und sichtverschatteter Bereiche, insbesondere in den Wirkzonen I und II. Des Weiteren stehen sich von der Wertigkeit andere Landschaftsraumtypen gegenüber (siehe Tabelle 2). Die Größe der vorbelasteten Fläche unterscheidet sich in den beiden Landschaften ebenfalls.

Tabelle 2.1: Übersicht über die prozentual sichtverschattete Fläche des Untersuchungsgebiets bei 15 WEA.
Sichtverschattete Fläche Flachland Mittelgebirge
Wirkzone I (200 m) 13,94 % 100 %
Wirkzone II (1.500 m) 21,91 % 55,35 %
Wirkzone III (5.000 m) 59,49 % 47,94 %
Wirkzone III (10.000 m) 55,14 % 68,52 %
Tabelle 2.2: Übersicht über die prozentuale Wertigkeit des Untersuchungsgebiets bei 15 WEA.
Wertstufenanteile bei 10.000 m Flachland Mittelgebirge
Wertstufe 3 (gering) 15,59 % -
Wertstufe 4 (gering) 69,07 % 77,15 %
Wertstufe 6 (mittel) 16,58 % 14,8 %
Wertstufe 7 (hoch) - 7,24 %
Wertstufe 8 (hoch) - 0,81 %

Um die Vergleichbarkeit der Bewertungsverfahren herzustellen, wird der Kompensationsbedarf in Euro transformiert. Hierfür wurden folgende Kosten zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs angenommen:

  • Beschaffungskosten: 1130 € / KW12
  • Kompensationskosten: 3,52 € / m²13
  • Gründstückskosten: 10.908 € / m²14
  • Rekultivierungsindex: (REI) 0,3515

Die beeinträchtigten Flächen bzw. Wirkzonen wurden entsprechend der angewendeten Verfahren ermittelt. Ebenso wurden die sichtverschatteten Bereiche bei den Verfahren, welche diese berücksichtigen, im gleichen Umfang in die Berechnung integriert. Die bestehenden Vorbelastungen wurden ebenfalls weitestgehend vereinheitlicht. Das Aufstellungsmuster der WEA ist zwar auf Grund der Geländeeigenschaften nicht einheitlich, aber die Abstände zwischen den äußersten WEA sind nahezu identisch. Die größte Ausdehnung bei 15 WEA beträgt längs ca. 2000 m und quer etwa 1000 m.
Die oben genannten Voraussetzungen führen bei Anwendung der Bewertungsverfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die konträre Anwendung und Berücksichtigung der Wirkradien, der Geländeeigenschaften und Konstruktionsmerkmale führt zu einer großen Spannbreite des ermittelten möglichen Kompensationsbedarfs (siehe Abbildung 2).

Ermittelter Kompensationsbedarf bei einer Anlagenhöhe von 150 m

Abbildung 2: Ermittelter Kompensationsbedarf bei einer Anlagenhöhe von 150 m

Der Kompensationsbedarf nach Brandenburg, Breuer und dem NLT steigt bei wachsender Windparkgröße von geringen Ausgangswerten deutlich an. Bei den Verfahren nach Nohl, Mecklenburg – Vorpommern und beim Darmstädter Modell wächst der Kompensationsbedarf von einem hohem Niveau aus relativ konstant an. Eine Ausnahmestellung besitzt das Verfahren nach Schleswig – Holstein, dass den deutlich geringsten Kompensationsbedarf aufweist. Diese unterschiedlichen charakteristischen Muster des Verhältnisses zwischen Kompensationsbedarf und Anlagenanzahl verdeutlicht die folgende Abbildung 3.

Kompensationsbedarf je Anlage am Beispiel des Mittelgebirgsprojekts

Abbildung 3: Kompensationsbedarf je Anlage am Beispiel des Mittelgebirgsprojekts

Dabei ist bei der Berechnung nach Breuer zu beobachten, wie der Kompensationsbedarf zuerst deutlich sinkt und ab einer Anlagenanzahl von ca. acht WEA wieder ansteigt. Dagegen ist das Verfahren nach Brandenburg auf Grund seiner Berechnungsstruktur vollkommen konstant.

Im Vergleich der beiden Projektstandorte wird deutlich, dass abhängig vom Verfahren entweder im Flachland oder im Mittelgebirge ein höherer Kompensationsbedarf besteht. Dies ist im Ergebnis der Gewichtung der geringeren sichtverschatteten Fläche im Flachland gegenüber dem höherwertigen Landschaftsbild im Mittelgebirge geschuldet. Bei den Verfahren nach Nohl (mit reduzierter Wirkzone), Breuer und Schleswig – Holstein scheinen sich dagegen die beiden Kriterien auszugleichen.

Insgesamt besteht eine sehr große Spannweite an einem möglicherweise zu entrichtenden Kompensationsbedarf. Diese reicht von minimal 42.481 € bis zu maximal 1.313.023 € bei 15 WEA mit einer Gesamthöhe von 200 m im Flachland und von 51.783 € bis zu 1.478.044 € bei gleichen Proportionen im Mittelgebirge.

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  1. DEUTSCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND (Juli 2009): Repowering von Windenergieanlagen – Kommunale Handlungsmöglichkeiten. S.38. []
  2. DEWI (2008): Internationale Entwicklung der Windenergienutzung mit Stand 31.12.2007. []
  3. Berechnung in Anlehnung an die Vorgaben aus der Mecklenburg Vorpommern – Bewertungsverfahren. []
  4. BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MELV) REFERAT 123ST (17.8.2010): Landwirtschaftliche Grundstückspreise in Deutschland 2009 wieder deutlich angestiegen. []
  5. HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Arbeitshilfe zur Kompensationsverordnung 02.02.2009. []