Durch WEA verursachte Infraschall-Emissionen

Infraschall durch WEA

Moderne WEA erzeugen in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung Geräuschemissionen, die auch Schall im niederfrequenten Bereich beinhalten. Dafür verantwortlich sind besonders die am Ende der Rotorblätter entstehenden Wirbelablösungen sowie weitere Verwirbelungen, die durch Kanten, Spalten und Verstrebungen entstehen. Die von der Luft umströmten Rotorblätter erzeugen ähnliche Geräusche wie die Flügel eines Flugzeugs.

Untersuchungen haben ergeben, dass die erzeugten Infraschallanteile im Immissionsbereich deutlich unterhalb der Hörschwelle des Menschen (d.h. unterhalb der 20 Hz) liegen.

So stellte das Landesamt für Umweltschutz Bayern9 fest, dass “die im Infraschallbereich liegenden Schallimmissionen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und daher zu keinen Belästigungen führen.” Die Langzeit-Geräuschimmissionsmessungen (inklusive Infraschall) fanden an einer 1-MW-Windenergieanlage statt (vgl. Tabelle 2). Die Messergebnisse beinhalten dabei aber nicht nur die gemessenen Infraschallpegel, die durch die betriebene Windenergieanlage entstanden sind, sondern auch den typischen Infraschall des Windes selber. Eine entsprechende Fremdgeräuschkorrektur der gemessenen Pegel, mit deren Hilfe der Infraschall, den die WEA verursacht, bestimmt werden kann, wurde nicht durchgeführt.

Tabelle 2: Infraschallpegel, ermittelt in 250 m Abstand von einer 1-MW-Windenergieanlage bei einer Windgeschwindigkeit von 15 m/s im Vergleich zum Hörschwellenpegel (Quelle: Hammerl und Fichtner 2000)
Frequenz 8 Hz 10 Hz 12,5 Hz 16 Hz 20 Hz
Infraschallpegel WEA 72 dB 71 dB 69 dB 68 dB 65 dB
Hörschwelle Mensch* 103 dB 95 dB 87 dB 79 dB 71 dB

*Anmerkung: zum Vergleich Hörschwelle des Menschen nach DIN 45680

Im Ergebnis lagen alle gemessenen Schallimmissionen unterhalb der Hörschwelle des Menschen. Sie liegen aber auch unterhalb der typischerweise z.B. in Fahrzeugen oder Maschinenräumen auftretenden Schalldruckpegel von 100-120 dB.10

Diese Aussage übernahm auch das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2001)11 und stellte fest, dass Frequenzen zwischen 8 und 20 Hz in einem Abstand von 250 m zu einer 1 MW-Windenergieanlage mit einem durchschnittlichen Infraschalldruckpegel von 68 dB gemessen wurden. Dieser Wert liegt weit unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen und wird als “völlig harmlos” eingeschätzt.

Eine ältere Messung befasste sich mit der Frage, welchen Anteil der Betrieb von WEA am gemessenen Gesamt-Infraschallpegel einnimmt.12 Die folgende Abbildung 3 verdeutlicht die ermittelten Ergebnisse.

Schalldruckpegel einer WEA im Infraschallbereich in 200 m Entfernung bei Betrieb der Anlage (dicke Linie = Anlage läuft) und ohne Betrieb der Anlage (dünne Linie = Anlage aus). (Quelle: BETKE U. REMMERS 1998, Bild 2)

Abbildung 3: Schalldruckpegel einer WEA im Infraschallbereich in 200 m Entfernung bei Betrieb der Anlage (dicke Linie = Anlage läuft) und ohne Betrieb der Anlage (dünne Linie = Anlage aus).

Quelle: BETKE U. REMMERS 1998, Bild 2

Die Untersuchung verdeutlicht, dass bei einem durchschnittlichen Schalldruckpegel von etwa 45 dB nur ungefähr 10 dB aus dem Betrieb der WEA resultieren und 35 dB allein durch den Wind selbst erzeugt werden. Die Autoren stellen jedoch heraus, dass Infraschall in dem Moment lästig wird, in dem er eine bestimmt Lautstärke übersteigt, also für Menschen wahrnehmbar wird. Diese Lautstärke wurde bei bisher durchgeführten Messungen an WEA noch nie festgestellt.

Weitere Untersuchungen an einer 500 kW-Anlage13 und einer 1 MW-Anlage14 ergaben, dass der abgestrahlte Schallpegel im Infraschallbereich weit unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt und damit keine Gefahr von diesen Anlagen ausgeht. An einer 1,65 MW-Anlage15 (Typ Vestas V66) ergaben Infraschallmessungen bei 10 Hz einen Schalldruckpegel von 58 dB in einer Entfernung von 100 m zur Anlage. Die Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt bei dieser Frequenz nach DIN 45680 etwa bei 95 dB und damit mehr als 30 dB oberhalb des gemessenen Schalldruckpegels der WEA.

CERANNA et al. (2006)16 schlussfolgern, aufgrund ihrer Ergebnisse in Verbindung mit Abbildung 4, dass keine Belästigung von Anwohnern durch Windkraftanlagen im Infraschallbereich bis etwa 20 Hz gegeben ist, da im Abstand von 1 km ein 5-MW-Windrad nur einen Schalldruckpegel von maximal 80 dB erzeugt. Lediglich bei Frequenzen oberhalb von 15 Hz und größeren Windparks wäre in dieser Entfernung eine Wahrnehmung möglich.

Verlauf des menschlichen Hörvermögens bei tiefen Frequenzen als Funktion des Schalldruckpegels (dB). Die schwarze Kurve zeigt die Wahrnehmungsgrenze von 0 phon, die rote und blaue Kurve entspricht 20 bzw. 40 phon (Quelle: CERANNA et al. 2006)

Abbildung 4: Verlauf des menschlichen Hörvermögens bei tiefen Frequenzen als Funktion des Schalldruckpegels (dB). Die schwarze Kurve zeigt die Wahrnehmungsgrenze von 0 phon, die rote und blaue Kurve entspricht 20 bzw. 40 phon

Quelle: CERANNA et al. 2006

Eine von der acouplan GmbH (2007)17 durchgeführte Infraschall-Messung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Windenergieanlagen in einem Abstand von ca. 550 bis 1.200 m Schalldruckpegel zwischen 54 bis 67 dB im Infraschallbereich zwischen 6 und 20 Hz vorhanden sind. Es wurde keine Fremdgeräuschmessung durchgeführt, d.h. die ermittelten Summenpegel sind durch Fremdgeräusche beeinflusst. Die Windstärke lag zwischen 4,2 und 9,4 m/s. Die ermittelten Schalldruckpegel lagen ebenfalls unterhalb der Hörschwelle des Menschen.

Ergebnisse der Schalldruckpegelmessungen in 550, 900 und 1.200 m Abstand (die ermittelten Summenpegel sind durch Fremdgeräusche beeinflusst) (Quelle: acouplan GmbH 2007)

Abbildung 5: Ergebnisse der Schalldruckpegelmessungen in 550, 900 und 1.200 m Abstand (die ermittelten Summenpegel sind durch Fremdgeräusche beeinflusst)

Quelle: acouplan GmbH 2007

In der folgende Abbildung 6 sind einige Spektren tieffrequenter Schalle zusammen mit der Hörschwelle nach DIN 45680 dargestellt. Daraus wird nicht nur deutlich, dass im Infraschallbereich der Schalldruckpegel einer WEA (gemessen wiederum in 200 m Entfernung) unterhalb der Hörschwelle liegt, sondern auch, dass allgemein akzeptierte Alltagsgeräusche, wie das Innengeräusch in einem PKW, deutlich höhere Schalldruckpegel haben. In einem PKW bei 100 km/h ist der Infraschall so stark, dass er hörbar ist.

Spektren einiger tieffrequenter Geräusche im Verhältnis zur Hörbarkeitsschwelle des Menschen (Quelle: BETKE U. REMMERS 1998, Bild 3, verändert)

Abbildung 6: Spektren einiger tieffrequenter Geräusche im Verhältnis zur Hörbarkeitsschwelle des Menschen

Quelle: BETKE U. REMMERS 1998, Bild 3, verändert

Alle derzeit vorliegenden Infraschallmessungen zeigen übereinstimmend, dass der Infraschall von WEA auch im Nahbereich der Anlagen (100-250 m Entfernung) deutlich unterhalb der menschlichen Hörschwelle und damit auch deutlich unterhalb einer denkbaren Wirkschwelle liegt.

Trotz dieser bisher vorliegenden Forschungsergebnisse gibt es Kritiker, die Infraschall als eine mögliche Gefahr für Menschen betrachten.

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  1. HAMMERL, C. U. J. FICHTNER (2000): “Langzeit-Geräuschimmissionsmessung an der 1 MW- Windenergieanlage Norde N54 in Wiggensbach bei Kempten (Bayern)”. Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Januar 2000. []
  2. ISING, H., B. MARKERT , F. SHENODE , C. SCHWARZE , (1982): Infraschallwirkung auf den Menschen. Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes Berlin. VDI-Verlag GmbH. Düsseldorf. []
  3. Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (2001): Sachinformationen zu Geräuschemissionen und -immissionen von Windenergieanlagen. []
  4. BETKE, K. U. H. REMMERS , (1998): Messung und Bewertung von tieffrequentem Schall. Präsentiert auf der DAGA’98. []
  5. BETKE, K., SCHULTZ-VON-GLAHN, M., GOOS, O. U. H. REMMERS (1996): Messung der Infraschallabstrahlung von Windenergieanlagen. Tagungsband der Deutschen Windenergiekonferenz 1996. DEWEK 96. S.207-210. []
  6. ITAP-Institut – Institut für technische und angewandte Physik GmbH. (2000): Messbericht: Messung der Infraschall-Abstrahlung einer WEA des Typs Vestas – 1,65 MW.Oldenburg. 26. Juni 2000. []
  7. ITAP-Institut – Institut für technische und angewandte Physik GmbH (2000): Messbericht der Messung der Infraschall-Abstrahlung einer WEA des Typs Vestas – 1,65 MW. Oldenburg. 26. Juni 2000. []
  8. CERANNA, L., G. HARTMANN U. M. HENGER (2006): Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen – Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). []
  9. /ACOUPLAN GMBH (Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik) (2007): Schalltechnischer Bericht – Tieffrequente Schallimmissionen von Windenergieanlagen – 14641 Nauen / Ortsteil Markee. Bericht Nr. B1135_1. Im Auftrag der Bürgerinitiative GegenWind Nauner Platte e.V. Berlin. 11.05.2007. []