Das “Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien” (EEG) ist am 01.04.2000 in seiner ursprünglichen Fassung in Kraft getreten und zuletzt 2010 novelliert. Es soll den Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien fördern. Das Gesetz schreibt die Anschlussgarantie und die Einspeisevergütung von regenerativ erzeugtem Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Biogas und Photovoltaik durch den örtlichen Netzbetreiber vor.
Die nächste Novellierung, die bereits im Juli 2011 vom Bundestag beschlossen wurde, wird im Januar 2012 in Kraft treten. Laut Aussage des Bundesumweltministeriums sind die wichtigsten Änderungen im neuen EEG die attraktivere Gestaltung des Repowering, die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft und eine Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mitsamt der Regelung des Einspeisemanagements.
Die gültige Fassung des EEG und der Stand der Novellierung kann unter http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47585/4596/ eingesehen werden.









